Service Pitzler Gebäudedienstleister
Wir bei Service Pitzler wissen, dass jeder Kunde einzigartig ist und individuelle Bedürfnisse hat. Deshalb bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf Ihre Anforderungen zugeschnitten sind. Ob Wartung, Reparatur oder Beratung – wir unterstützen Sie mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung.
Hausverwaltung
Ob Abrechnung, Wartung, Reparaturen oder die schnelle Reaktion in Notfällen – wir kümmern uns alles, was den Betrieb und den Wert Ihrer Anlage sicherstellt.
Gebäudereinigung
Ob Grundreinigung oder Unterhaltsreinigung – wir übernehmen alle Reinigungsarbeiten in Gebäuden, um ein sauberes, hygienisches und ansprechendes Umfeld des Gebäudes zu gewährleisten.
Hausmeisterservice
Ob Mietshaus, Bürogebäude, Grünanlage oder Tiefgarage – wir sorgen dafür, dass Ihre Immobilien und deren Außenanlage stets ordentlich, sauber und sicher ist.
Perfekter Service
für reine Ergebnisse
Jahre Erfahrung
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Mehr InformationenFAQ zu Hausverwaltung, Gebäudereinigung & Hausmeisterservice
Für was ist die Hausverwaltung zuständig?
Eine Hausverwaltung kümmert sich um die kaufmännische, rechtliche und technische Betreuung von Immobilien, um Eigentümer zu entlasten und den Wert von Immobilien zu erhalten. Dafür übernimmt eine Hausverwaltung u. a. diese Aufgaben:
- Ansprechpartner für Mieter, Eigentümer, Behörden und Versicherungen
- Erstellung von Betriebskosten- und Hausgeldabrechnungen
- Verwaltung von Mieteinnahmen und Mietanpassungen
- Rechnungs- und Buchprüfung
- Neuvermietung und Erstellung von Mietverträgen
- Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
- Überwachung des Zustands von Gebäuden und Anlagen wie Aufzug oder Heizungen usw.
- Koordination von Wartungen, Reparaturen und Modernisierungen
Was darf die Hausverwaltung nicht?
Im Verwaltervertrag oder Beschlüssen der Eigentümer sind klare Grenzen und Handlungsspielräume für die Hausverwaltung festgelegt. Daher darf sie keine eigenmächtigen Entscheidungen treffen und Aufgaben übernehmen, die über diese Befugnisse hinausgehen.
Das darf eine Hausverwaltung nicht:
- Wohnungen ohne vorherige Anmeldung betreten.
- Persönliche Daten von Mietern oder Eigentümern weitergeben.
- Bestehende Mietverträge einseitig ändern.
- Intransparente und wenig nachvollziehbare Nebenkostenabrechnungen erstellen.
- Die Kosten für die Hausverwaltung ungerechtfertigt auf die Eigentümer umlegen.
- Ohne Zustimmung des Eigentümers bzw. der Eigentümergemeinschaft Kredite aufnehmen, Konten überziehen oder teure Sanierungsmaßnahmen beauftragen.
- Beschlüsse fassen oder ändern, die dem Eigentümer oder der Eigentümergemeinschaft vorbehalten sind.
Bei Notfällen wie z. B. einem Heizungsausfall oder Wasserrohrbruch darf eine Hausverwaltung allerdings auch ohne Beschluss handeln, um größere Schäden abzuwenden.
Was fällt alles unter Gebäudereinigung?
Zur Gebäudereinigung gehören alle Reinigungsarbeiten in Gebäuden und deren Außenbereichen, welche die Sauberkeit und Sicherheit gewährleisten sowie Bausubstanz und Wert einer Immobilie erhalten.
Diese Aufgaben übernimmt eine Gebäudereinigung:
- Gehwege, Parkplätze und Verkehrsflächen regelmäßig reinigen.
- Fenster, Rahmen und Fassaden regelmäßig reinigen.
- Teppichböden, Polstermöbel, Heizkörper, Lampen usw. in größeren Zeitintervallen intensiv reinigen.
- Öl, Schmierstoffe usw. in Industrieanlagen oder Handwerksbetrieben umweltgerecht entfernen.
- Gemeinschaftlich genutzte Treppenhäuser, Flure, Zugänge usw. regelmäßig reinigen.
- Regelmäßig Abstauben, Staubsaugen, Wischen, Sanitäranlagen reinigen, Mülleimer leeren, Verbrauchsmaterialien nachfüllen usw.
Wie lange dauert eine Gebäudereinigung?
Die Dauer einer Gebäudereinigung ist abhängig von verschiedenen individuellen Faktoren wie Art und Umfang der Reinigungsarbeiten, der Größe des Gebäudes usw. – daher ist eine pauschale Aussage leider nicht möglich.
Für eine erste Orientierung können Sie für eine Grundreinigung (regelmäßige bzw. wöchentliche Reinigung) mit 1,5 bis 3,5 Stunden rechnen – für eine Tiefenreinigung (Reinigung in größeren Zeitintervallen) mit 4 bis 8 Stunden.
Was macht ein Hausmeisterservice?
Ein Hausmeisterservice kümmert sich um die Sauberkeit, Funktionsfähigkeit und Sicherheit von Immobilien und deren Außenanlagen. Daher gehören zu seinen Aufgaben u. a.:
- Gartenpflege: Bewässerung, Heckenschnitt, Rasenmähen usw.
- Haustechnik: Überwachung von Aufzügen, Beleuchtung, Heizungsanlagen usw.
- Reinigung: Büros, Fenster, Treppenhäuser usw.
- Reparaturen: Austausch von Steckdosen, Türschlösser, kleine Wasserschäden usw.
- Winterdienst: Räumen von Schnee und Eis, Streuen von Streusalz usw.
Was darf ein Hausmeisterservice nicht machen?
Ein Hausmeisterservice darf die Aufgaben nicht übernehmen, für die in Deutschland eine Eintragung in die Handwerksrolle vorgeschrieben ist. Dazu gehören u. a.:
- Bodenverlegung
- Brandschutzarbeiten
- Einbau von Fertigteilen wie Fenstern oder Türen
- Fliesenverlegung
- Maler- und Lackerierarbeiten
- Rohrreinigung
- Teppichreinigung.